Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Abschluß

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen
1.2 unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend
1.3 der Vertragsabschluss wird vollzogen durch unsere Auftragsbestätigung

2. Preise, Lieferung und Versand

2.1 die Preise verstehen sich, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen gelten, ab Werk
2.2 Erfüllungsort ist Szeged
2.3 Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang findet ab Verlassen unseres Werkes statt
2.4 Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform und werden gesondert in Rechnung gestellt
2.5 Bei Verträgen mit längeren Lieferterminen als 4 Monaten behalten wir uns das Recht vor, zwischenzeitliche Preiserhöhungen unserer Lieferanten sowie Änderungen der Mehrwertsteuer an Sie durchzureichen

3. Zahlung

3.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erstellung fällig
3.2 Ein Skonto ist grundsätzlich nicht möglich
3.3 Bei Teilzahlungsvereinbarung gilt: erster Abschlag 35% nach Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung, zweiter Abschlag 50% nach Lieferung und Rechnungsstellung, dritter Abschlag 15% durch die Freigabe des Auftraggebers bzw. die dessen Kunden, jedoch spätestens 60 Tage nach Lieferung.
3.4 Bei jeder Art von Dienstleistungen des Auftragnehmers an vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material gilt 100% vor Gefahrenübergang, soweit keine anderslautenden schriftlichen Nebenabsprachen in Bezug auf Eigentumsübergang vorliegen
3.5 Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrages in Verzug, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der auftragsbezogenen Tätigkeiten berechtigt und vereinbarte Liefertermine sind hinfällig
3.6 Die gesetzlichen Verzugszinsen kommen zur Geltung
3.7 Eine Aufrechnung fälliger Beträge mit bestrittenen Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen

4. Gewährleistung

4.1 Bei Geschäften unter Kaufleuten gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrenübergang
4.2 Es gilt die Rügeobliegenheit (unverzügliche Überprüfung der Ware) unter Kaufleuten
4.3 Das Wahlrecht nach Art der Nacherfüllung im Falle eines berechtigten Mangels obliegt dem Auftragnehmer
4.4 Gewährleistungsansprüche im Falle eines berechtigten Mangels erlöschen bei Selbstvornahme der Nachbesserung seitens des Auftraggebers, sowie bei verschuldetem Versäumnis der unverzüglichen Eingangskontrolle (innerhalb 5 Werktagen), sowie bei unsachgemäßer Handhabung, sowie bei Versäumnis den Mangel unverzüglich beim Auftragnehmer anzuzeigen

5. Haftung

5.1 Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten können nur bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit und lediglich in Bezug auf Leben, Körper und Gesundheit geltend gemacht werden

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers
6.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Die künftige Forderung, die der Auftraggeber im Falle der Weiterveräußerung oder des Einbaus der noch nicht bezahlten Ware oder des Materials gegen seinen Kunden erlangt, wird bereits im Voraus als Sicherheit in Höhe des Wertes der Kaufsache an den Auftragnehmer abgetreten
6.3 Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt bleibt so lange bestehen, bis alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind

7. Schluss

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers
7.2 Von einer möglichen Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB´s bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt

Stand: Januar 2015